Ingenieurbüro Günther | Robert-Touzet-Str. 13 | 55543 Bad Kreuznach | Tel: 0671/20 78 660 1 | eMail: rg@ibg-web.de AGB | Datenschutz | Impressum

1.GELTUNGSBEREICH
Unsere Verkaufsbedingungen gelten für sämtliche, auch künftige Lieferungen und Leistungen an den Besteller. Sie gelten ferner auch für künftige Vertragsangebote, die Annahme von Angeboten und für sonstige Lieferungen, soweit nicht andere Vereinbarungen ausdrücklich schriftlich von uns bestätigt werden. Unsere Verkaufsbedingungen gehen als ausschließlich gültige Vertragsbedingungen anderen Regelungen, insbesondere den Einkaufsbedingungen des Bestellers, vor. Soweit eine Bestellung unter Bezugnahme auf Einkaufsbedingungen erteilt wurde, die unseren Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise nicht entsprechen, wird hiermit solchen Einkaufsbedingungen insgesamt ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von unseren Verkaufsbedingungen bedürfen in jedem Falle unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Für den Fall der etwaigen Unwirksamkeit oder wirksamen Abänderung einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen Bestimmungen unserer Verkaufsbedingungen gleichwohl wirksam.

Daten unserer Kunden werden von uns durch EDV gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäftsverbindung erforderlich ist.

Der Weiterverkauf der Ware kann dem deutschen EU- und US-Exportkontrollrecht unterliegen. Ein Weiterverkauf in Embargoländer bzw. an gesperrte Personen bzw. an Personen, welche die Ware militärisch, für ABC-Waffen oder für Kerntechnik verwenden, ist in jedem Fall genehmigungspflichtig. Eine erforderliche Genehmigung muss vom Weiterverkäufer eingeholt werden.
   
2.AUFTRAG
Jeder Auftrag bedarf zu seiner rechtsverbindlichen Annahme unserer schriftlichen Bestätigung. Alle etwaigen Nebenabreden sowie nachträglichen Ergänzungen und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.
   
3.LIEFERBEDINGUNGEN
Die angegebenen Lieferfristen und -termine gelten als annähernd, soweit sie nicht als fix bezeichnet sind. Die Nichteinhaltung von Lieferterminen und -fristen berechtigt den Besteller zur Geltendmachung der ihnen zustehenden Rechte erst, wenn er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Teillieferungen sind zulässig, Mehr- oder Minderlieferungen sind bis zu 10% der Gesamtmenge zulässig. Der Preis errechnet sich nach der gelieferten Gesamtmenge.

Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transportunternehmer auf den Besteller über, spätestens sobald die Sendung unseren Betrieb verlässt. Verpackungskosten werden gesondert berechnet, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die rechtzeitige und ordnungsgemäße Selbstbelieferung bleibt in jedem Falle vorbehalten. Dies gilt auch, soweit Teile unserer Produkte oder Vorprodukte von Dritten bezogen werden und insbesondere für Verzögerungen oder Lieferunmöglichkeit für Waren, die aus dem Ausland bezogen werden. Der Besteller kann insoweit aus einer Verzögerung oder Unmöglichkeit der Lieferung keine Rechte ableiten, sofern dies nicht von uns zu vertreten ist. Unvorhersehbare, unabwendbare, außergewöhnliche Ereignisse wie Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, erhebliche Verkehrsstörungen etc. befreien uns auf die Dauer ihrer Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit in vollem Umfang von der Lieferpflicht.

Wir behalten uns die Lieferung durch unsere eigene Lieferorganisation vor.

Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, wenn diese dem Kunden zumutbar sind.
   
4.ENTSORGUNG IN DER EUROPÄISCHEN UNION
Der Kunde übernimmt die Pflicht, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Kunde stellt den Lieferanten von den Verpflichtungen nach § 2 Abs. 2 ElektroG (Rücknahme der Hersteller) und damit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei.

Der Kunde hat gewerbliche Dritte, an die er die gelieferte Ware weitergibt, vertraglich dazu zu verpflichten, diese nach Nutzungsbeendigung auf deren Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen und für den Fall der erneuten Weitergabe eine entsprechende Weiterverpflichtung aufzuerlegen.

Unterlässt es der Kunde, Dritte, an die er die gelieferte Ware weitergibt, vertraglich zur Übernahme der Entsorgungspflicht und zur Weiterverpflichtung zu verpflichten, so ist der Kunde verpflichtet, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf seine Kosten zurückzunehmen und nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Anspruch des Herstellers auf Übernahme/Freistellung durch den Kunden verjährt nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach der endgültigen Beendigung der Nutzung des Gerätes. Die zweijährige Frist der Ablaufhemmung beginnt frühestens mit Zugang einer schriftlichen Mitteilung des Kunden beim Hersteller über die Nutzungsbeendigung.
   
5.LOHNARBEITEN
Lohnarbeiten werden auf best-effort-basis nach aktuell technischen Stand von IBG ausgeführt. Sollte sich während der Bearbeitung herausstellen, dass die Leistung mit dem bei IBG vorhandenen Standard nicht vollständig durchzuführen ist, berechtigt dies den Besteller nicht, die Fertigstellung der Leistung durch einen Dritten zu verlangen bzw. zu beantragen.

Alle, IBG zur Bearbeitung zur Verfügung gestellten Bauteile sind vom Besteller gegen Bruch zu versichern. Eine Haftung bzw. Schadensersatz für zur Verfügung gestellte Vorprodukte ist für IBG zu jedem Zeitpunkt, exklusiv bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, ausgeschlossen. 

Eine weitergehende Haftung, etwa durch Folgeschäden wegen der verspäteten oder Nichtlieferung der Bauteile ist ebenfalls ausgeschlossen.

Der aktuelle Wert des zu bearbeitenden Bauteiles ist vom Besteller jeweils vor Beginn der Bearbeitung zu benennen.
   
6.ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Unsere Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Erfolgt die Zahlung nicht binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum, so ist ab diesem Zeitpunkt die Forderung in Höhe von 12% zu verzinsen.

Gegen unsere fälligen Zahlungsansprüche kann der Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

Tritt nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers ein, die befürchten lässt, dass die Bezahlung gefährdet wird oder werden solche bereits vor Vertragsabschluss vorhandenen Umstände erst nachträglich bekannt, so erfolgen weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse oder Sicherheitsleistung. Entsprechendes gilt, wenn sich der Besteller mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. Ferner können wir in diesem Fall die sofortige Bezahlung sämtlicher offener Rechnungen aus der Geschäftsbeziehung verlangen, auch wenn die Rechnungsbeträge zuvor ganz oder teilweise gestundet oder durch Wechsel bezahlt waren.
   
7.MÄNGELRÜGEN UND GEWÄHRLEISTUNG
Für Mängelrügen gelten §§ 377 HGB mit der Maßgabe, dass Beanstandungen wegen mangelhafter oder unvollständiger Lieferungen schriftlich und spätestens 2 Wochen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort, bei versteckten Mängeln spätestens 2 Wochen nach der Entdeckung zu erheben sind. Transportschäden sind unverzüglich gegenüber dem Transportunternehmer zu rügen. Ist die von uns gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zur Zeit des Gefahrenübergangs zugesicherte Eigenschaften, so können wir unsere Gewährleistungsverpflichtung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung nachkommen. Bei nachhaltigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen mit Ausnahme etwaiger Ansprüche wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften. Soweit zulässig, verjähren Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Jahres, ansonsten nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Rücklieferung erfolgt über ein von IBG benanntes Transportunternehmen. 
   
8.SCHADENSERSATZANSPRÜCHE
Jedwede Schadensersatzansprüche des Bestellers, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder Verzugs, aus positiver Forderungsverletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind insoweit auch insbesondere Ersatzansprüche für Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Der Haftungsausschluss gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Ferner gilt der Haftungsausschluss nicht bei Klagen wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften, wenn Schäden am Liefergegenstand eingetreten sind oder wenn die Zusicherung bezweckt, den Besteller vor dem Eintritt solcher Schäden zu schützen.
   
9.EIGENTUMSVORBEHALT
Die gelieferte Ware bleibt bis zum vollständigen Ausgleich unserer sämtlichen Forderungen aus dem Vertrag unser Eigentum. Schecks gelten erst nach erfolgter Einlösung als Zahlung.

Soweit der Eigentumsvorbehalt durch Verbindung, Vermischung und/oder Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware erlischt, tritt an seine Stelle anteilig in Höhe des uns für die jeweilige Vorbehaltsware zustehenden Kaufpreises das Miteigentum an der neuen Sache oder die daraus entstehende Forderung des Bestellers. Dieser verpflichtet sich, uns auf Verlangen schriftlich den Verbleib und die Miteigentümer der verbundenen oder vermischten Gegenstände bzw. die Abnehmer der veräußerten Waren zu benennen.

   
10.SoftwareENTWICKLUNG
Alle Rechte an neuen Entwicklungen, insbesondere an neuen Programmfunktionen, verbleiben bei uns, auch wenn diese im Kundenauftrag gegen Bezahlung erfolgen. Der Besteller ist ohne besondere schriftliche Vereinbarung nicht berechtigt, die entwickelte Software unter Verwendung unserer Entwicklung selbst oder durch einen Dritten herstellen zu lassen. Alle Entwicklungen verbleiben in unserem Eigentum, auch wenn der Besteller hierfür bezahlt hat. Wir berechnen nur anteilige Kosten, weshalb eine Eigentumsübertragung nicht erfolgt.
   
11.GEHEIMHALTUNG
Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.
   
12.ERFÜLLUNGSORT,GERICHTSSTAND,ANZUWENDENDES RECHT
Erfüllungsort für die beiderseitigen aus dem Auftrag geschuldeten Leistungen ist Bad Kreuznach. Für die Rechtsverhältnisse zwischen IBG und dem Besteller gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wie es in Bad Kreuznach zur Anwendung kommt. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen. Maßgebend für die Auslegung von Handelsklauseln sind im Zweifel die Incoterms 2000.

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